PawDirectory verzeichnet 30 Fachleute rund ums Tier im Kanton Thurgau, verteilt auf 12 Berufe. Ein Spazierort ist erfasst.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Ausbildungspflicht
- Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung einen anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs besuchen. Der Inhalt ist vorgegeben: Leinenführigkeit, allgemeiner Gehorsam, Verhalten in der Umwelt, und sofern es das Alter zulässt ein Welpenkurs. Gemeinde oder Veterinäramt können den Nachweis verlangen (§ 1b Hundegesetz/TG, § 7a Hundeverordnung/TG).
- Hundesteuer und Anmeldung
- Geschuldet für Hunde ab fünf Monaten, die sich mindestens drei Monate im Kantonsgebiet aufhalten, mit erhöhtem Ansatz ab dem zweiten Hund. Sie bemisst sich nach Quartalen, wobei ein angebrochenes Quartal als volles zählt (§ 10, 13 und 14 Hundegesetz/TG).
- Leinenpflicht
- Vom 1. April bis 31. Juli im Wald und an Waldrändern. Ganzjährig in Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen. In Kirchen, auf Friedhöfen sowie in Spital- und Badeanlagen sind Hunde verboten, und an Wäldern und Waldrändern sowie nachts im Freien dürfen sie nicht unbeaufsichtigt sein (§ 2 und 3 Hundegesetz/TG).
- Haftpflichtversicherung
- Obligatorisch, Mindestdeckung 3 Millionen Franken (§ 1a Hundegesetz/TG).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Thurgau (Stand Januar 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
Zwei Minuten, um dein Tier anzumelden, dein Quartier anzugeben und passende Spazierpartner in deiner Nähe zu sehen.
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