PawDirectory verzeichnet 69 Fachleute rund ums Tier im Kanton Basel-Stadt, verteilt auf 17 Berufe.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Ausbildungspflicht
- Seit dem 1. April 2025 muss eine Hundehaltungsausbildung absolvieren, wer zum ersten Mal einen Hund hält und das Tier ab 2025 angeschafft hat. Der Nachweis ist innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb zu erbringen (§ 2a Hundegesetz/BS).
- Hundesteuer und Anmeldung
- Jährlich für jeden Hund über drei Monate, der länger als sechs Wochen im Kanton gehalten wird; die Anmeldung bei der Gemeinde erfolgt innert zehn Tagen. Für den zweiten und jeden weiteren Hund ist die doppelte Steuer fällig. Eine Ermässigung von 70 % ist für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe möglich, und ein anerkannter Erziehungskurs bringt einmalig 50 % (§ 5 Hundegesetz/BS, § 11 Hundeverordnung/BS).
- Leinenpflicht
- Basel-Stadt ist der einzige Kanton mit einer Regel nach Tageszeit: zwischen 22 und 6 Uhr sind alle Hunde an der kurzen Leine zu führen. Dasselbe gilt in Gastwirtschaftsbetrieben, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf stark frequentierten Strassen und Plätzen, auf Märkten und bei läufigen Hündinnen. Vom 1. April bis 31. Juli kommt die Leinenpflicht im Wald und auf den angrenzenden Wiesen dazu (§ 5 Abs. 2 Hundeverordnung/BS, § 9 Abs. 1 WJV/BS).
- Haftpflichtversicherung
- Für alle Hundehaltenden obligatorisch (§ 2 Abs. 4 Hundegesetz/BS).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Basel-Stadt (Stand April 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
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