Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Hundesteuer und Anmeldung
- Nach Gesetz zwischen 50 und 500 Franken pro Jahr; erhoben werden zurzeit 50 Franken für einen landwirtschaftlichen Hofhund und 80 Franken für andere Hunde, dann 160 Franken pro weiteren Hund. Gewerbsmässige Zuchten und Tierheime zahlen pauschal 600 Franken (Art. 15 Abs. 1 Hundegesetz/AI, Art. 1 Hundeverordnung/AI).
- Leinenpflicht
- Leinenpflicht auf Pausenplätzen von Schulhausanlagen sowie auf Schul- und Sportplätzen. Während der Alpzeit gilt sie auch im Sömmerungsgebiet, ausgenommen für die Hunde der Bewirtschaftenden (Art. 6 Hundegesetz/AI, Art. 5 Alpverordnung/AI).
- Haftpflichtversicherung
- Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (Art. 17 Abs. 2 Hundegesetz/AI).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Appenzell Innerrhoden (Stand August 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
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