PawDirectory verzeichnet 1 Fachleute rund ums Tier im Kanton Glarus.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Ausbildungspflicht
- Wer erstmals einen Hund erwirbt, muss innert eines Jahres einen Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten erbringen. Als Nachweis gilt der eidgenössische Sachkundenachweis oder das Bestehen des kantonalen Ausbildungslehrgangs; die Gemeinden kontrollieren (Art. 26a Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL, Art. 23a Abs. 1 Veterinärverordnung/GL).
- Hundesteuer und Anmeldung
- 55 Franken pro Hund ab dem sechsten Lebensmonat (Art. 31 Abs. 1 Veterinärverordnung/GL).
- Leinenpflicht
- Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und Bahnhöfen, auf Pausenplätzen sowie auf Spiel- und Sportplätzen. Im Wald und am Waldrand sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen oder angebunden zu halten, ausgenommen Jagdhunde während der Jagdzeit und anerkannte Gebrauchshunde (Art. 31 Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL, Art. 30 Abs. 1 Jagdverordnung/GL).
- Haftpflichtversicherung
- Eine gültige Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist obligatorisch (Art. 29 Abs. 1 EG zum TSchG und TSG/GL).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Glarus (Stand Januar 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
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