PawDirectory verzeichnet 14 Fachleute rund ums Tier im Kanton Schwyz, verteilt auf 8 Berufe.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Hundesteuer und Anmeldung
- Jeweils im Januar der Wohngemeinde zu entrichten, für jeden mindestens vier Monate alten Hund: höchstens 40 Franken für Nutzhunde, 100 Franken für andere Hunde, und 100 Franken mehr für jeden weiteren Hund im Haushalt (§ 5 Hundegesetz/SZ).
- Leinenpflicht
- Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr, ausgenommen Hunde beim Viehtrieb und Herdenschutzhunde im Einsatz. Schwyzer Besonderheit: in Wohnzonen müssen Hunde nachts in einem Gebäude oder in einem geschlossenen Areal gehalten werden, und jeder Hund trägt gut sichtbar eine amtliche Hundemarke mit Wohngemeinde und Kontrollnummer (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 und § 9 Hundegesetz/SZ).
- Haftpflichtversicherung
- Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch (§ 1 Abs. 3 Hundegesetz/SZ).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Schwyz (Stand Januar 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
Zwei Minuten, um dein Tier anzumelden, dein Quartier anzugeben und passende Spazierpartner in deiner Nähe zu sehen.
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