PawDirectory verzeichnet 14 Fachleute rund ums Tier im Kanton Schaffhausen, verteilt auf 7 Berufe.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Hundesteuer und Anmeldung
- 100 bis 200 Franken pro Jahr, der Wohnsitzgemeinde geschuldet für jeden Hund ab drei Monaten (Art. 22 Abs. 1 und 23 Abs. 1 Hundegesetz/SH).
- Leinenpflicht
- Vom 15. April bis 30. Juni Leinenpflicht im Wald und in dessen unmittelbarer Nähe; in der übrigen Zeit sind die Hunde dort bei Fuss zu halten. Ganzjährig gilt sie auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie in unmittelbarer Nähe bestossener Tierweiden (Art. 10 Abs. 2 und 12 Hundegesetz/SH, § 13 Abs. 2 Naturschutzverordnung/SH).
- Haftpflichtversicherung
- Obligatorisch, Mindestdeckung 1 Million Franken (Art. 7 Abs. 1 Hundegesetz/SH).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Schaffhausen (Stand Januar 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
Zwei Minuten, um dein Tier anzumelden, dein Quartier anzugeben und passende Spazierpartner in deiner Nähe zu sehen.
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