PawDirectory verzeichnet 70 Fachleute rund ums Tier im Kanton Luzern, verteilt auf 22 Berufe. Ein Spazierort ist erfasst.
Was das kantonale Recht sagt
Hunderecht ist kantonales Recht: Ausbildung, Steuer und Leinenpflicht sind von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt hier.
- Ausbildungspflicht
- Ersthundehaltende und wer einen Hund aus dem Ausland einführt, müssen innert 18 Monaten nach dem Erwerb mit dem Hund das Nationale Hundehalter-Brevet bestehen. Der Veterinärdienst kann eine andere Prüfung als gleichwertig anerkennen (§ 4a Hundeverordnung/LU).
- Hundesteuer und Anmeldung
- Jährlich an die Einwohnergemeinde für jeden Hund über sechs Monate. Erreicht der Hund das Alter von sechs Monaten nach dem 30. Juni, ist die halbe Jahressteuer geschuldet; für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben gilt ein reduzierter Ansatz (§ 5 und 6 Hundegesetz/LU).
- Leinenpflicht
- Vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht im Wald und näher als 50 Meter am Waldrand. Ganzjährig gilt sie in öffentlich zugänglichen Lokalen, in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen. Im Wald, am Waldrand, an Seeufern, entlang von Hecken und zur Nachtzeit im Freien dürfen Hunde nie unbeaufsichtigt bleiben (§ 27 Jagdverordnung/LU, § 3 und 4 Hundeverordnung/LU).
Quelle: Tier im Recht, Hunderecht Kanton Luzern (Stand Januar 2026, gelesen am 21.09.2026). Die Gemeinden können eigene Regeln erlassen, namentlich zur Leinenpflicht: im Zweifel gilt das kommunale Reglement.
Zwei Minuten, um dein Tier anzumelden, dein Quartier anzugeben und passende Spazierpartner in deiner Nähe zu sehen.
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